Ziele und Forderungen

1. Schutz der wertvollsten Lebensgrundlage überhaupt: Trinkwasser

Hunderttausende Menschen verlassen sich auf sauberes Trinkwasser aus unserer Region. Für dieses Trinkwasser bedeutet die Erdgasförderung ein potenzielles Risiko. Wir können ohne Erdgas leben, aber nicht ohne sauberes Wasser. Trinkwasserschutz muss deshalb absoluten Vorrang vor der Erdgasförderung haben.

Jede Art der Erdgasförderung stellt eine Bedrohung für die Qualität unserer wichtigsten Lebensgrundlage dar: das Trinkwasser. Über 300.000 Menschen verlassen sich auf sauberes Trinkwasser aus unserer Region, in der jährlich über 17 Millionen Kubikmeter Grundwasser gefördert und als Trinkwasser aufbereitet werden. Doch die Erdgasbohrungen gehen direkt durch Grundwasser führende Schichten in die Tiefe.

Mit dem Erdgas wird zwangsweise so genanntes Lagerstättenwasser gefördert, das giftige Substanzen enthält. Im Gasfeld Völkersen zählen dazu unter anderem Quecksilber und Benzol sowie radioaktive Stoffe. Um das Lagerstättenwasser zu „entsorgen“, verpressen es die Förderkonzerne in stillgelegten Bohrlöchern, den so genannten Disposalbohrungen. Selbst für die Verpressung in Wasserschutzgebieten verfügen sie über Genehmigungen.

Weder Förderkonzerne noch Experten oder Politiker können garantieren, dass unser Grundwasser durch die Erdgasförderung und Entsorgung von Lagerstättenwasser nicht verunreinigt wird. Klar ist aber: Trinkwasserschutz muss absoluten Vorrang vor der Erdgasförderung haben.

Wir fordern: 

Bei jeder Form der Erdgasförderung und der Entsorgung der dabei anfallenden Abfallstoffe, wie z.B. Lagerstättenwasser, muss eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers gänzlich ausgeschlossen sein.

Eine gesetzliche Neuregelung, insbesondere des Bergrechts, vor allem unter dem Aspekt des Natur- und Umweltschutzes.

Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und der behördlichen Auflagen seitens der Förderunternehmen ist durch unabhängige Institute zu kontrollieren, die berechtigt sind, Prüfungen unangemeldet durchzuführen.

In Wasserschutzgebieten ist die Erdgasförderung zu verbieten.

Das Verpressen von Lagerstättenwasser ist überall zu verbieten.

2. Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt

Die bei der Erdgasförderung freigesetzten giftigen Stoffe können schwere Krankheiten verursachen. Mensch und Natur müssen vor solchen durch industrielle Nutzung verursachten Krankheitsrisiken geschützt werden. Unsere Gesundheit hat absoluten Vorrang vor (energie-)wirtschaftlichen Interessen.

Jede Art der Erdgasförderung ist mit der Freisetzung giftiger Substanzen in die Atmosphäre oder die Umwelt verbunden, zum Beispiel beim Abfackeln oder dem Umgang mit Lagerstättenwasser.

Die freigesetzten Stoffe können nach heutigem Kenntnisstand schwere Krankheiten, zum Beispiel Krebs, verursachen. Niemand kann garantieren, dass die bei der Erdgasförderung freigesetzten Stoffe die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht gefährden.

Wir fordern:

Der Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit hat absoluten Vorrang vor den Förderinteressen der Industrie. Eine Gefährdung der Umwelt und der Gesundheit durch jegliche Form der Erdgasförderung muss vollkommen ausgeschlossen sein.

Es ist sicherzustellen, dass beim Abfackeln keine gesundheitsgefährdenden Stoffe freigesetzt werden. Dies ist durch unabhängige Prüfinstitute zu dokumentieren, die ihre Messwerte für die Allgemeinheit zugänglich veröffentlichen.

3. Schutz von Gebäuden und Infrastruktur vor Schäden durch Erdbeben

Nach staatlicher Einschätzung gilt es als sehr wahrscheinlich, dass die Erdbeben und die durch sie verursachten Schäden in unserer Region Folge der Erdgasförderung sind. Schadenersatz bekommt nach dem Gesetz jedoch nur, wer das auch beweisen kann – ein in der Praxis nahezu aussichtsloses Unterfangen.

Jede Art der Erdgasförderung greift in unterirdische Strukturen ein und erhöht das Risiko so genannter seismischer Aktivitäten – sprich: Erdbeben.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) stuft diesen Zusammenhang mittlerweile offiziell als „sehr wahrscheinlich“ ein.

Mehrfach hat in unserer Region in den vergangenen Jahren die Erde gebebt, was zu Schäden an Häusern führte. Doch die aktuelle Gesetzgebung schützt die Förderkonzerne vor der Verpflichtung, Schadenersatz zu leisten. Sie müssen nur dann für Schäden an Häusern und öffentlicher Infrastruktur aufkommen, wenn ihnen zwei unterschiedliche Zusammenhänge nachgewiesen werden können: einerseits der zwischen Erdgasförderung und Erdbeben und andererseits der zwischen Erdbeben und entstandenem Schaden. Für die Geschädigten bedeutet dies bei der heute geltenden Rechtslage ein kostspieliges und so gut wie aussichtsloses Unterfangen.

Wir fordern:

Das Bundesberggesetz muss zum Schutz der Geschädigten geändert werden: Zukünftig müssen die Erdgasförderunternehmen den Beweis erbringen, dass Schäden in Zusammenhang mit einem Erdbeben, das seinen Ursprung in einem Fördergebiet hat, nicht auf dieses Erdbeben zurückzuführen sind.

Die Förderunternehmen haben sämtliche Schäden umgehend zu regulieren, die durch Erdbeben entstehen, die Folge der Erdgasförderung sind. Dies beinhaltet auch mögliche Wertminderungen, zum Beispiel von Immobilien.

4. Schutz der Natur vor Ausbeutung zum Zweck der Gewinnmaximierung

Die Natur in Marsch und Geest wird den Gewinnzielen der Förderunternehmen und ihrer Anteilseigner geopfert – zu Lasten der Allgemeinheit und nachfolgender Generationen. Es liegt in unserer Verantwortung, das zu ändern.

Jede Art der Erdgasförderung zielt auf die Gewinnmaximierung der Förderkonzerne und ihrer Anteilseigner ab, ohne Rücksicht auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Die Risiken werden jedoch allein der Allgemeinheit aufgebürdet.

Mit anderen Worten: Gewinne werden privatisiert – Folgeschäden werden sozialisiert. Eine Garantie, dass „nichts passiert“ gibt uns und den nachfolgenden Generationen niemand. Dass es eine solche Garantie auch nicht geben kann, liegt bei der Vielzahl und Unbeherrschbarkeit der Risiken auf der Hand.

Wir fordern:

Für jede Maßnahme zur Erdgasförderung – auch für Erkundungsbohrungen –  ist eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf Kosten des Förderunternehmens durchzuführen, um eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen.

Unabhängige hydrogeologische und toxikologische Gutachten müssen in Genehmigungsverfahren als entscheidende Kriterien verankert werden.

Die Nachsorge stillgelegter Bohrfelder muss mit Blick auf Langzeitrisiken neu geregelt werden. 

5. Schutz vor immer riskanteren Fördertechniken

An das Gas in unserer Erde heranzukommen, wird für die Förderunternehmen immer schwieriger. Doch die Industrie ist erfinderisch in der Entwicklung neuer Techniken, verbunden mit neuen unkalkulierbaren Risiken – Stichwort „Fracking“.

Die knapper werdenden Erdgasvorkommen führen zur Entwicklung neuer Fördertechniken, die mit noch weit höheren Risiken einhergehen als die ohnehin schon unverantwortliche konventionelle Förderung. Denn es wird immer schwieriger, der Natur den letzten Rest fossiler Energieträger abzutrotzen.

Beim so genannten Fracking werden z.B. Chemikalien eingesetzt, die Umwelt und Gesundheit extremen Schaden zufügen können. Zudem bewirkt Fracking eine Veränderung der geologischen Strukturen. Kurz: Die Langzeitrisiken des Frackings sind nicht kalkulierbar.

Es geht bei der Entwicklung neuer Fördertechniken nicht, wie Förderkonzerne und manche Politiker gerne behaupten, allein um die Energiesicherung, sondern vor allem um die Erzielung von Profiten – zu Lasten der Natur und der Menschen, die mit den Folgen dieser Fördertechnologie allein gelassen werden.

Wir fordern:

Bevor Fördertechniken angewandt werden, ist durch unabhängige Studien zu belegen, welche möglichen Risiken für Mensch, Umwelt und Natur durch diese Technik entstehen oder entstehen können.

Jede Form des Hydraulic Fracturing („Fracking“) muss mit Blick auf die unkalkulierbaren Risiken umgehend und ohne Ausnahme verboten werden.

6. Eine Politik, die für den Schutz von Mensch und Natur handelt

Beim Abwägen zwischen wirtschaftlichen Interessen und Umweltschutz folgen Politiker den Argumenten der Industrie und vermeintlichen Sachzwängen: Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Versorgungssicherheit. Mensch und Natur haben das Nachsehen. Doch wir durchschauen das Spiel – und wir haben die Wahl!

Die Förderkonzerne sind allein den Interessen ihrer Anteilseigner verpflichtet. An ihre Einsicht zu appellieren, sich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, ist von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Es sind die von uns gewählten Volksvertreter, die durch Gesetzgebungsinitiativen den Schutz unseres Lebensraums und unserer Gesundheit sicherstellen können – und müssen.

Es liegt an den Politikern auf allen Ebenen, jetzt Farbe zu bekennen:

Nehmen sie die Besorgnis und den zunehmenden Unmut der Bürger ernst?

Stehen sie zu ihrer Verantwortung, Schaden von Mensch und Umwelt abzuhalten oder stellen sie wirtschaftliche Interessen weiterhin über diese Verantwortung?

Setzen sie auf die Zukunft und damit auf die Förderung alternativer Energieträger oder halten sie an der Ausbeutung fossiler Energieträger fest, um ein paar Jahre Zeit zu gewinnen?

Oder stehen sie auf der Seite der Konzerne und ihrer Lobbyisten, die sie mit der Aussicht auf Steuereinnahmen, niedrige Energiepreise und eine „unabhängige Energiesicherung“ bei der Stange halten wollen?

Wir fordern:

Eine aktive Unterstützung der Ziele der Bürgerinitiativen durch alle Politiker auf allen Ebenen, vom Ortsrat über den Gemeinderat, den Kreistag, den Landtag bis hin zum Bundestag und zum Europaparlament, damit wir alle vor den negativen Folgen der Erdgasförderung geschützt werden.

Eine ernst gemeinte Energiewende, die nicht länger Erdgas fördert, sondern regenerative Energien.