Bei der Erdgasgewinnung wird Lagerstättenwasser zwangsweise in großen Mengen mitgefördert. Mit dem Begriff Lagerstättenwasser wird Grundwasser bezeichnet, das in Erdgas führenden Schichten enthalten ist. Es liegt dort entweder als freiverfügbares mobiles Wasser oder als so genanntes Haftwasser vor. In den Erdgaslagerstätten herrschen hoher Druck und hohe Temperaturen. Deshalb ist Lagerstättenwasser stark mineralisiert und teilweise auch radioaktiv. Im weiteren Erdgas-Aufbereitungsprozess wird es vom Erdgas abgetrennt und anschließend „entsorgt“. Die Mengen des anfallenden Lagerstättenwassers hängen von den geologischen Eigenschaften der Erdgaslagerstätte ab.
Zusammensetzung
Auch die Inhaltsstoffe des Lagerstättenwassers und ihre anteiligen Mengen sind von Lagerstätte zu Lagerstätte unterschiedlich. Entweder liegen die Inhaltsstoffe in gelöster Form vor oder sie sind an im Wasser enthaltene Feststoffe angelagert. Salze wie Natrium-, Calcium-, Kalium- und Magnesiumchlorid sind die Hauptbestandteile des Lagerstättenwassers und machen es zu einer hochkonzentrierten Salzlösung.
Darüber hinaus ist Lagerstättenwasser mit giftigen Schwermetallen wie Quecksilber, Blei und Arsen belastet sowie mit aromatischen Kohlenwasserstoffen wie den BTEX-Aromaten Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol. Alle diese Stoffe sind mindestens als „gesundheitsschädlich“ eingestuft. Zusätzlich kann Lagerstättenwasser radioaktive Stoffe natürlichen Ursprungs enthalten, die NORM-Stoffe genannt werden (Naturally Occurring Radioactive Material). Dazu zählen u. a. Radium 226 und Polonium 210 als Zerfallsprodukte von Uran 238.
Entsorgung
Es ist bisher übliche Praxis, Lagerstättenwasser nach grober Reinigung in alten Förderbohrungen, auch Versenkbohrungen oder Disposalbohrungen genannt, zu entsorgen. Dabei wird es in Tiefen von 1.000 bis 1.500 Metern verpresst, also nicht in der Tiefe, aus der es gefördert wurde. Der Transport des Lagerstättenwassers zu den Versenkbohrungen erfolgt entweder über Rohrleitungen oder per Tanklastwagen. Allein im Landkreis Rotenburg wurden nach Recherchen des Weser-Kurier bis Dezember 2012 insgesamt 3,45 Millionen Kubikmeter Lagerstättenwasser entsorgt.
Umweltaspekte
Die im Lagerstättenwasser enthaltenen Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle und NORM-Stoffe entsprechen mindestens einer der Gefährdungsklassen „Gesundheitsschädlich“, „Giftig“, „Umweltgefährlich“ oder „Radioaktiv“. Die Salze Calcium- und Magnesiumchlorid sind in die Gefährdungsklasse „Reizend“ eingestuft. Rechtlich betrachtet ist der Transport von Lagerstättenwasser kein Gefahrguttransport im Sinne der Transportvorschriften – es wird der Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend) zugeordnet.
Da die Entsorgung von Lagerstättenwasser aber in aller Regel in nicht-geschlossenen Kreisläufen erfolgt, ergibt sich schon daraus eine mögliche Gefährdung der Umwelt. Ein Austreten der im Lagerstättenwasser enthaltenen Schadstoffe kann zur Verschmutzung von Luft, Boden und Gewässern führen und stellt damit eine potenzielle Gefährdung für die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Auch unter der Erde bedeutet das Verpressen des Lagerstättenwassers eine mögliche Gefährdung der Umwelt, insbesondere für das Grundwasser, das Grundlage unserer Trinkwasserversorgung ist.